Casa dell´ Arte
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9. Gebot

Thema: Die 10 Gebote      2003     42 x 56 cm

 

 

Das 9. Gebot lautet:

 

Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus

 

Das 9. Gebot und 10. Gebot sind Zusatzgebote zum 7. Gebot: Du sollst nicht stehlen. Hier soll der Strafbestand schon im Ansatz verhindert werden.

 

Hier wird die römische Ziffer IX in Rot dargestellt, da es sich um ein Verbrechen handelt.

 

Die Strahlen der Sonne sind deshalb in Gold und Rot dargestellt.

 

Begehren von Dingen, die einem anderen gehören ist nichts anderes als die geistige Bereitschaft zum Diebstahl. Eine Vorstufe zur Straftat.

 

Somit muss die Hand, die widerrechtlich begehrt die Gleiche sein, die im 7. Gebot bereits die Tat ausführt. Die Heimtücke wird durch das Schleichende, sich Windende eines Schlangenkörpers dargestellt. Sie durchdringt auch die ehernen römischen Lettern.

 

Bei dem gemalten Haus handelt es sich um das Rustico in dem wir seit 1992 glücklich leben. Es ist ein ungefähr zweihundert Jahre altes Bauernhaus, deren Bewohner zuerst Maulbeerbäume für die Seidenraupenzucht gepflanzt hatten, um sie dann durch Olivenbäume zu ersetzen. Dazu musste das Land urbar gemacht werden und Terrassen mühsam dem steilen Berg abgerungen werden.

Hinter dem Haus stehen zwei Zypressen.

 

Wer also das Haus seines Nächsten begehrt und es widerrechtlich in seinen Besitz bringen will ist ein Unhold. Deshalb lasse ich das Haus in Schwarz versinken, denn für den Besitzer ist es unwiderruflich verloren.

Er weiß es nur noch nicht!

 

 

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