Albert Einstein setzte 1914 folgenden Ehevertrag auf, der sein Verhältnis zwischen ihm und seiner Ehefrau Mileva regelte:
A Du sorgst dafür
1. dass meine Kleider und Wäsche ordentlich imstand gehalten werden.
2. dass ich die drei Mahlzeiten im Zimmer ordnungsgemäß vorgesetzt bekomme.
3. dass mein Schlaf- und Arbeitszimmer stets in guter Ordnung gehalten sind, insbesondere dass der Schreibtisch mir allein zur Verfügung steht.
B. Du verzichtest
auf alle persönlichen Beziehungen zu mir,
so weit deren Aufrechterhaltung aus gesellschaftlichen Gründen nicht unbedingt geboten ist. Insbesondere verzichtest Du darauf
1. dass ich zu Hause bei Dir sitze.
2. dass ich zusammen mit Dir ausgehe oder verreise.
C. Du verpflichtest Dich ausdrücklich,
im Verkehr mit mir folgende Punkte zu beachten:
1. Du hast weder Zärtlichkeiten von mir zu erwarten noch mir irgendwelche Vorwürfe zu machen.
2. Du hast eine an mich gerichtete Rede sofort zu sistieren, wenn ich darum ersuche.
3. Du hast mein Schlaf- bzw. Arbeitszimmer sofort ohne Widerrede zu verlassen, wenn ich darum ersuche.
D. Du verpflichtest Dich,
weder durch Worte noch durch Handlungen mich in den Augen meiner Kinder herabzusetzen.
1919 verlässt Mileva mit den Kindern Einstein und Berlin. Für immer
Genie hin - Genie her.
Dieser Mensch taugt nicht als Vorbild, weil ihm jegliche ethische Gesinnung fehlt.
Ethik ist die philosophische Wissenschaft vom Sittlichen.
Sie fragt nach der Gesinnung und nach der Wirkung menschlichen Handlungen.
Ich empfinde die Gesinnung dieses Mannes als verabscheuungswürdig